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01.03.2025
RSV Impfung für Risikopersonen empfohlen - aber noch keine Kassenleistung
Personen ≥ 75 Jahre bzw. ≥ 60 Jahre mit bestimmten Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwer an RSV-bedingten Atemwegsinfekten zu erkranken und dadurch bedingt hospitalisiert/intensivmedizinisch behandelt zu werden oder zu versterben. Eine RSV-Impfung kann dies verhindern und soll diese Personengruppe schützen. Darüber hinaus sollen in Einrichtungen der Pflege RSV-bedingte Ausbrüche und deren Folgen verhindert werden.
Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥ 75 Jahre eine 1-malige RSV-Impfung als Standardimpfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober).
Außerdem empfiehlt die STIKO Personen bereits ab 60 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankungen haben (Anm.Px: z.B. chronische Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen, Atemwegserkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Krebserkrankungen, Neurologische Erkrankungen u.a.) oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine 1-malige RSV-Impfung als Indikationsimpfung.
Leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher.
(Quelle: RKI- STIKO)
Weitere Infos unter diesem Link: STIKO Antworten zur RSV Impfung
KV-RLP: "RSV-Impfung: noch keine Kassenleistung"
Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht noch aus
Um immer wiederkehrende Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir erneut darauf hin, dass Veröffentlichungen von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) noch keinen Anspruch auf Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen bedeuten.
RSV-Impfstoff privat verordnen*
Die aktuelle Empfehlung der STIKO zur RSV-Impfung von Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie zur Indikationsimpfung von Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren (Epidemiologisches Bulletin 32/2024 (rki.de)) ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) noch nicht berücksichtigt. Somit haben gesetzlich Versicherte derzeit keinen Anspruch auf Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Impfleistung muss privat bezahlt und der Impfstoff (z.B. Abrysvo® oder Arexvy®) privat verordnet werden.
SI-RL regelt Kassenleistung
Die SI-RL regelt, welche Impfungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss passt aufgrund der STIKO-Empfehlungen die SI-RL per Beschluss an. Erst wenn dieser in Kraft getreten ist (einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger), haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Prozess nimmt mehrere Monate in Anspruch.
(Quelle: KV RLP)
(*Anmerkung Praxis Dr. Böcher: Fragen Sie Ihre Krankenversicherung, ob sie die Kosten für den privat verordneten Impfstoff übernimmt.)
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